Geodesia GmbH Dipl.-Ing. Jan-Christoph Unger

Liegenschaftsvermessung bzw. Katastervermessung Leistungen

Flurstücksbildung (Zerlegung/Sonderung)
  • beim Erwerb/Verkauf einer Teilfläche eines Grundstückes
  • bei der Bildung eines separaten Flurstückes ohne Eigentumsumschreibung, z.B. als Sicherheit für einen Kredit
Grenzfeststellung/Grenzwiederherstellung/Abmarkung
  • zum Nachweis der bestehenden Grenzen in der Örtlichkeit, z.B. für Grundstücksverkauf
  • zur Vermeidung von Überbauungen bei geplanter grenznaher Bebauung in Verbindung mit einem Lageplan zum Bauantrag
  • zum Setzen von fehlenden oder zerstörten/veränderten Grenzzeichen
  • bei Grenzstreitigkeiten zum Nachweis der rechtmäßigen Grenze
Gebäudeeinmessung
  • Alle nach 1992 errichteten Gebäude sowie wesentliche Grundrissänderungen am bestehenden Gebäude unterliegen der gesetzlichen Einmessungspflicht.
Vermessung langgestreckter Anlagen (Straßenschlussvermessung)
  • zur Beseitigung von Nutzungskonflikten im öffentlichen Raum zwischen Anliegern und der Gemeinde/Baulastträger
Bescheinigungen
  • der geometrischen Richtigkeit von Bebauungsplänen/Satzungen
  • vorhandener Grenzüberbauungen (Grenzbescheinigung)
  • amtliche Bescheinigung von Baukörperhöhen
GEODESIA GmbH, Ringstraße 18 A, 18528 Bergen, Tel. (03838) 828737, Mail: info@geodesia.de