Vermessungsantrag
Die Durchführung amtlicher Vermessungen erfolgt auf Antrag des Eigentümers oder Erbbauberechtigten. Hierzu nutzen Sie bitte den zum Download zur Verfügung gestellten Vermessungsantrag.
Vermessungsantrag.pdf
Die Kosten von amtlichen Vermessungen richten sich nach der Vermessungskostenverordnung (VermKostVO M-V), die für alle ÖbVI`s und Kataster- und vermessungsämter in Mecklenburg-Vorpommern anzuwenden ist.
Auf Anfrage würde ich Ihnen eine Kostenschätzung erstellen; hierfür werden nachfolgende Informationen benötigt:
- Angaben zum Antragsteller/Kostenträger
- Flurstücksbezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück oder Flurkartenauzug)
- bei Zerlegungen (Skizze mit Darstellung neu zu bildender Grenzen, Bodenwert, voraussichtliche Flächengröße oder ggf. Kaufvertrag)
- bei Grenzfeststellungen (Anzahl der Grenzpunkte, Bodenwert )
- bei Gebäudeeinmessungen (Gebäudewert)
Bei Fragen stehe ich Ihnen gern beratend zur Verfügung.